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Häufig gestellte Fragen


Frage:           Warum bieten Sie einen einwöchigen Intensivlehrgang an, wobei bei
                       anderen Anbietern die Schulung teilweise über 3-4 Monate durchgeführt
                       wird?

Antwort:      Unsere Intensivlehrgänge vermitteln das erforderliche Wissen innerhalb einer
                      Woche, wobei der Unterricht ganztägig abgehalten wird. Andere Anbieter
                      „strecken” die Inhalte über mehrere Monate mit 1-2 Tagen pro Woche und mit
                      nur 2-3 Unterrichtsstunden an den entsprechenden Tagen.
                      Außerdem werden Unterrichtszeiten z. B. durch Firmen- und
                      Produktpräsentationen unnötig vergeudet.
                      Wir bilden firmenunabhängig aus und geben unsere Produkterfahrungen
                      ohne Verkaufsinteresse an Sie weiter.
                      Bei unserer Durchführungsart erhalten Sie bereits vor Lehrgangsbeginn die
                      theoretischen Inhalte in Form gut aufbereiteter Lernscripte zugesandt.
                      Somit können in dieser Woche die praktischen Inhalte überwiegend vermittelt
                      werden, d.h. Ihre Ausbildung bei uns dauert nicht „nur” eine Woche, sondern
                      beinhaltet auch die Zeit, in der Sie sich vorab schon auf den Lehrgang
                      vorbereiten.


Frage:         Kann man die Fußpflege tatsächlich in so kurzer Zeit erlernen?
Antwort:     Ja, denn durch unsere intensiven Schulungen und das gut aufbereitete
                      Unterrichts- und Lehrgangsmaterial erwerben Sie die Grundlagen, die während
                      des Lehrganges praktisch vertieft werden.
                      Dabei üben Sie nicht an „künstlichen Modellen”, sondern an „echten
                      Problemfüßen” von Kunden und erlangen dabei schon in der praktischen
                      Lernphase die erforderliche Sicherheit und Routine.
                      Hierfür stehen uns in ausreichender Zahl private Kunden zur Verfügung, die
                      sich regelmäßig als „Modelle” bereithalten. Zusätzlich haben wir durch die
                      Kooperation mit mehreren Alten- und Pflegeheimen die Möglichkeit, aus
                      einem großen „Pool” von Problemfüßen zu schöpfen.


Frage:         Entstehen mir während des Lehrganges weitere Kosten?
Antwort:     Nein, unsere Preise sind Endpreise und enthalten sämtliche Kosten für z.B.
                     Anmeldegebühr, ärztliche Prüfungsgebühr, Zertifizierung, Verbrauchs-
                     materialien und Unterrichtsscripte.


Frage:         Kann ich mit der von Ihnen angebotenen Ausbildung trotz
                     Podologengesetz in der Fußpflege tätig sein?

Antwort:     Ja, denn das Podologengesetz schützt die Berufsbezeichnung
                     Medizinischer Fußpfleger/ Medizinische Fußpflegerin,
                     Podologe/ Podologin nicht aber die Tätigkeit in der Fußpflege. 
                 
   
 Beispiel:
                      Die Bezeichnung
                      - Ihr Name + med. Fußpfleger/in dürfen Sie nicht benutzen; aber
                                - Ihr Name + med. Fußpflegepraxis oder
                                - Ihr Name + und med. Fußpflege
                      sind weiterhin erlaubt!


                     Außerdem ist für Ihre spätere Kundschaft nicht eine Titelbezeichnung, sondern
                     Ihre persönliche Leistung und Ihr fachliches Wissen ausschlaggebend.
                     Wie in jedem anderen Beruf sind persönliche Fort- und Weiterbildungen
                     natürlich auch in der med. Fußpflege sinnvoll.

Frage:       es wird häufig behauptet, dass Fußpflegerinnen keine Diabetiker behandeln dürfen, stimmt das?             Antwort:    Nein, ein Diabetiker darf sich wie jede andere Person seinen Therapeuten oder seine Fußpflegerin                                   selbst aussuchen.                                                                                                                                                                    Hinweis: wenden Sie sich bei entsprechenden Fragestellungen z.B. an den Fachverband der                                              Fußpflegerinnen und Fußpfleger Deutschland e.V. 

Frage:         Welche Vorbildung oder Voraussetzungen muss ich für die Ausbildung
                     mitbringen?

Antwort:     Wichtig für die Ausübung der Tätigkeit in der med. Fußpflege sind nicht Ihre
                     Vorbildung oder andere berufliche Qualifikationen, sondern Ihre Motivation
                     und Bereitschaft, sich das erforderliche Wissen anzueignen und praxisorientiert
                     umzusetzen.
                     Kundenorientierte Handlungsstrukturen sichern hierbei Ihren Erfolg!


Frage:         Kann ich die Lehrgangskosten steuerlich geltend machen?
Antwort:     Ja, selbstverständlich werden die Lehrgangskosten vom zu versteuernden
                     Gewinn abgezogen.
                     Außerdem lassen sich die Lehrgangskosten als Weiterbildung
                     steuerlich absetzen, wenn Sie aus einem artverwandten Beruf stammen.
                     (z.B. Krankenschwester/Pfleger, Altenpfleger/in, Masseur/in, Arzthelfer/in)

Frage:  

Antwort:

Besteht die Möglichkei der Förderung durch Arbeitsamt/Argen?   

Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ist es möglich für unsere Kurse einen

Bildungsscheck NRW oder einen Prämiengutschein zu erhalten.

Falls die individuellen Vorraussetzung für eine Förderung Arbeitsamt/Argen für Sie

in Frage kommt, können Sie die Ausbildung in der Kosmetik und medizinischen

Fußpflege von dort finanziert bekommen.

Die Maßnahmennummer für die medizinische Fußpflege lautet

375/5030/2011

Die Maßnahmennummer für die Kosmetik lautet

375/5031/2011

Falls Sie Fragen hierzu haben, rufen Sie uns unter unserer Sevice-Nr. 0800 – 60 57 499 an.

Der Anruf aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunknetz ist für Sie kostenlos!

Bildungswerk Ahaus, Standort Dorsten
Marienstr. 18
46284 Dorsten
Tel.:  02362 / 6057499 oder gebührenfrei
0800 - 6057499
Fax:  02362 / 6057542

mailto:info@caritas-fusspflegeschule.de