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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Teilnahme an Lehrgängen/Schulungen der Caritas-Fußpflege, Heilpraktiker- und Kosmetikschule, Dorsten, Marienstraße 18, 46284 Dorsten. Tel. 02362 – 60 57 499, Fax. 02362 – 60 57 542 E-Mail: info@caritas-fusspflegeschule.de
1. Gegenstand / Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Teilnahme an den von der Caritas-Fußpflege- und Kosmetikschule Dorsten angebotenen Lehrgängen / Schulungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. 2. Zweck des Vertrages Der Zweck des Vertrages über die Teilnahme an einem von der Caritas-Fußpflege- und Kosmetikschule Dorsten angebotenen Lehrgang / Schulung ist geschäftlich bzw. kommerziell. 3. Zustandekommen des Vertrages Die Angaben auf der Website im Internet unter www.caritas-fusspflegeschule.de und www.caritas-kosmetikschule.de sowie www.caritas-heilpraktikerschule.de stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Lehrgang, / Schulung dar. Ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Lehrgang / Schulung geht vielmehr erst von der Anmeldung des Teilnehmers aus, die per Post oder Fax unter der oben genannten Adresse abgegeben werden kann. Das Angebot kann innerhalb von 14 Tagen ab Zugang von der Caritas-Fußpflege- und Kosmetikschule Dorsten durch ausdrückliche Anmeldebestätigung und Rechnungsstellung angenommen werden. Dem Teilnehmer steht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. 4. Ziel des Lehrganges Durch die Lehrgänge sollen dem Lehrgangsteilnehmer theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten vermittelt werden. 5. Beginn, Ort und Dauer des Lehrgangs Die Lehrgangsstunden finden in der Woche (Montag bis Freitag) in der Zeit von 8.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00/18.00 Uhr und an den Wochenenden von 09.00 – 18.00 Uhr statt. Die Lehrgänge finden in den Räumen der Caritas Fußpflege- und Kosmetikschule, Marienstraße 18, 46284 Dorsten, statt. Die Fußpflege- und Kosmetikschule behält sich vor, aus organisatorischen Gründen oder zur Durchführung praktischer Ausbildungsabschnitte andere Orte zu bestimmen. 6. Entgelt, Fälligkeit (1) Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, die Anmeldegebühr sowie die Lehrgangsgebühr zu zahlen. Die Preise richten sich nach der Auswahl des entsprechenden Kurses/ Lehrganges. (2) Die Kursspezifische Anmeldegebühr ist fällig, sobald dem Lehrgangsteilnehmer die Anmeldebestätigung der Fußpflegeschule zugeht. Die restliche Lehrgangsgebühr ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Lehrganges zu zahlen. (3) Die gezahlte Anmeldegebühr wird bei Rücktritt vom Vertrag nicht erstattet. (4) Ein für den praktischen Unterricht benötigter Bestecksatz kann für die Zeit der praktischen Ausbildung gegen eine Gebühr ausgeliehen (40 Euro) oder zu Lehrgangsbeginn gekauft, bzw. ein eigener Bestecksatz mitgebracht werden. (5) Der Lehrgang beinhaltet eine schriftliche Abschlussprüfung, die durch einen Arzt kontrolliert wird. Die Prüfungsgebühr ist in den Lehrgangsgebühren enthalten. (100 Euro) 7. Rücktritt Die Fußpflegeschule kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmerzahlen oder aus sonstigen, nicht von der Fußpflege- und Kosmetikschule zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt wird. In diesem Fall werden eingezahlte Lehrgangskosten, incl. der Anmeldegebühr durch die Fußpflegeschule erstattet. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, wird eine Stornogebühr in Höhe von 80% der Lehrgangskosten erhoben falls der frei gewordene Ausbildungsplatz nicht neu belegt werden kann. Der Rücktritt ist schriftlich bei der Caritas-Fußpflege- und Kosmetikschule Dorsten einzureichen!!! Bei plötzlicher Krankheit (ärztliches Attest erforderlich), hat der Teilnehmer das Recht, an einem anderen Lehrgangstermin innerhalb eines Jahres teilzunehmen. Der Vertrag behält dabei seine Gültigkeit, eine Erstattung der gezahlten Lehrgangsgebühren ist nicht möglich. 8. Haftung Die Fußpflege- und Kosmetikschule haftet im Rahmen dieses Vertrages nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Fußpflege- und Kosmetikschule haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen des Lehrgangsteilnehmers. 9. Schulordnung Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, der aushängenden Schul-, Haus- und Parkordnung Folge zu leisten. Bei groben, schuldhaften Verstößen des Lehrgangsteilnehmers hiergegen behält sich die Fußpflegeschule die außerordentliche Kündigung des Vertrages vor.
Träger dieses Lehrganges ist die Caritas Bildungswerk Ahaus GmbH, Rathausplatz 2, 48683 Ahaus.
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